Nicht einmal der Name ist mehr heilig
Bis in die 1960er-Jahre war es üblich, den eigenen Vornamen an seine Kinder mit weiterzureichen. So entstanden Doppelnamen, wobei der elterliche Teil nur in der Geburtsurkunde stand, das Kind aber bei seinem zweiten Vornamen (dem Rufnamen) genannt wurde. Dieser Rufname, der in unserer Gegend meist an zweiter Stelle stand, wurde unterstrichen. Ganz ähnlich verhält es sich im amerikanischen bzw. kanadischen Raum, wobei hier der eigentliche Vorname in der Regel ganz vorn steht. Danach folgt der sogenannte „middle name“, der oft aus dem eigenen Familienstammbaum kommt. Ein bekanntes Beispiel ist George W. Bush, wobei das „W“ für „Walker“ steht und schon über mehrere Generationen weitergegeben wird.
Bis zum 31. Oktober 2015 erfassten die Einwohnermeldeämter den Rufnamen in einem gesonderten Feld der Datenbank. Danach entfiel diese Unterscheidung und der erste Name gilt seither als Rufname. Im Personalausweis steht nun der Familienname vorn, danach werden alle Vornamen der Reihe nach aufgelistet (sofern Platz vorhanden ist). Geschuldet ist dies der Modernisierung, denn die Dokumente müssen international einheitlich aufgebaut und maschinenlesbar sein. Das Ganze passierte weitgehend unbemerkt, Transparenz war damals noch kein Thema. Und so können ganz unerwartet Probleme auftreten, beispielsweise bei Vertragsabschlüssen oder bei Flugreisen.
Weiterlesen