Nicht einmal der Name ist mehr heilig

Person mit hochrotem Kopf blickt in den Ausweis
Waaaas? Der Staat benennt seine Bürger um? Frechheit!

Bis in die 1960er-Jahre war es üblich, den eigenen Vornamen an seine Kinder mit weiterzureichen. So entstanden Doppelnamen, wobei der elterliche Teil nur in der Geburtsurkunde stand, das Kind aber bei seinem zweiten Vornamen (dem Rufnamen) genannt wurde. Dieser Rufname, der in unserer Gegend meist an zweiter Stelle stand, wurde unterstrichen. Ganz ähnlich verhält es sich im amerikanischen bzw. kanadischen Raum, wobei hier der eigentliche Vorname in der Regel ganz vorn steht. Danach folgt der sogenannte „middle name“, der oft aus dem eigenen Familienstammbaum kommt. Ein bekanntes Beispiel ist George W. Bush, wobei das „W“ für „Walker“ steht und schon über mehrere Generationen weitergegeben wird.

Bis zum 31. Oktober 2015 erfassten die Einwohnermeldeämter den Rufnamen in einem gesonderten Feld der Datenbank. Danach entfiel diese Unterscheidung und der erste Name gilt seither als Rufname. Im Personalausweis steht nun der Familienname vorn, danach werden alle Vornamen der Reihe nach aufgelistet (sofern Platz vorhanden ist). Geschuldet ist dies der Modernisierung, denn die Dokumente müssen international einheitlich aufgebaut und maschinenlesbar sein. Das Ganze passierte weitgehend unbemerkt, Transparenz war damals noch kein Thema. Und so können ganz unerwartet Probleme auftreten, beispielsweise bei Vertragsabschlüssen oder bei Flugreisen.

Person mit hochrotem Kopf blickt in den Ausweis
Waaaas? Der Staat benennt seine Bürger um? Frechheit!
Wie der Vater, so der Sohn

Nehmen wir mal eine fiktive Familie: Sabine und Christoph Schulz. Da laut EU-Richtlinie in Zukunft alle Führerscheine fälschungssicher sein sollen, erhält Herr Schulz die Mitteilung, sein Exemplar umzutauschen. Bei der Beantragung stellt er nun fest, dass das neue Dokument auf Horst Schulz zugelassen sein soll. Horst ist der Name seines Vaters und Christophs zweiter Vorname. „Horst Christoph“ steht in seinem Personalausweis bzw. in der Geburtsurkunde. Das ist natürlich befremdlich, auch für seine Frau Gertrud, die immer noch dieselbe ist, aber offiziell nun den Vornamen ihrer Mutter tragen soll. Doch die Reihenfolge der Vornamen lässt sich ändern. Man sollte bei der Geburtsurkunde anfangen, damit in Zukunft neu ausgestellte Personaldokumente immer den richtigen Vornamen erhalten. Diese Änderung ist natürlich mit Kosten verbunden, sehr zum Ärger von Horst (aka Christoph).

Doch damit nicht genug. Gertrud und Horst (also Sabine und Christoph) haben noch eine Tochter, die heißt Sophia. Nur Sophia, sonst nichts. Denn die Doppelnamen sind längst aus der Mode. Schaut man sich Sophias Geburtsurkunde an, heißen ihre Eltern Gertrud Sabine und Horst Christoph. Doch was passiert, wenn ihre Eltern die Reihenfolge der Vornamen tatsächlich ändern? Rein rechtlich gesehen wären es dann nicht mehr Sophias Eltern, was spätestens dann interessant wird, wenn es ums Erbe geht. Zur Sicherheit müssten die Eltern die Geburtsurkunde der Tochter auch ändern lassen, wofür das Standesamt natürlich wieder Geld verlangt. Horst/Christoph ist sauer.

Zu allem Überfluss gerät er auf dem Heimweg auch noch in eine Verkehrskontrolle. Da die Umtauschfrist für den Führerschein inzwischen verstrichen ist, muss er ein Bußgeld berappen. Jetzt reicht es! Irgendwas muss passieren und der Familienvater fragt sich, wie er in Zukunft heißen soll: Horst, Christoph oder vielleicht doch Stefan? Nein, Stefan geht nicht, das ist der Name seines Bruders. Obwohl der inzwischen auch Horst heißt.

Schon diese kurze Geschichte unserer fiktiven Familie Schulz zeigt das größte Problem dieser automatischen Namensumstellung. Wenn der alte Horst Schulz drei männliche Nachfahren hat, dann herrscht bei den Betroffenen plötzlich extreme Verwechslungsgefahr, denn alle drei Männer heißen für den Staat auf einmal Horst Schulz. Wird einer der Söhne angeschrieben, dann leitet dieser die Post wegen des vermeintlich falschen Namens am Ende zum Vater weiter, für den sie aber gar nicht bestimmt ist. Im harmlosesten Fall sorgt das nur für Verwirrung. Es können aber auch Informationen in Horsts Hände geraten, die ihn eigentlich nichts angehen.

Statt Gehirnschmalz einzusetzen lieber Kosten und Ärger verursachen

Wer trägt nun Schuld an dem ganzen Schlamassel? Offensichtlich Vater Staat. Man hätte einfach das Feld „Rufname“, das bei den Einwohnermeldeämtern ja durchaus erfasst wurde, entsprechend auswerten und in maschinenlesbaren Dokumenten wie Personalausweis oder Führerschein automatisch als Vorname verwenden können. Das ist keinerlei Hexenwerk und für einen Programmierer ohne Weiteres machbar. Stattdessen hat man an der falschen Stelle gespart und den Weg des geringsten Widerstands gewählt. Dies verursacht nun beim Steuerzahler neben dem Ärger, dass sich der Staat am eigenen Namen und damit der Identität vergreift, auch noch hohe Kosten.

Die reine Umstellung des Namens im Geburtenregister kostet zwar „nur“ 25 Euro, aber das ist nicht das Ende der Fahnenstange. In der Regel wird zumindest eine neue Geburtsurkunde für die betreffende Person und (als Rechtssicherheit beim Erbe) für alle Kinder fällig. Jeweils 10 bis 15 Euro müssen dafür berappt werden. Natürlich benötigt man dann aber auch noch einen Personalausweis (37 Euro), evtl. einen Reisepass (60 Euro) und Führerschein (35 bis 45 Euro) auf den neuen Namen. Bei zwei betroffenen Elternteilen einer Familie mit fünf Kindern, die eine Fahrerlaubnis haben und auch gern verreisen, kämen hier insgesamt satte 409 Euro zusammen (Stand: 2022).

Und selbst wenn alle staatlichen Dokumente umgestellt sind, kann weiterer Ärger ins Haus stehen, wenn auch noch Bankkonten, Versicherungspolicen etc. angepasst werden müssen. Wie viel einfacher wäre doch die korrekte Auswertung des Feldes „Rufname“ gewesen (wenn RUFNAME existiert, dann VORNAME IM DOKUMENT = RUFNAME, ansonsten VORNAME IM DOKUMENT = VORNAME).

Ergänzung vom 19.02.2023: Auch in den USA sind übrigens umgedrehte Anordnungen der Vornamen nicht ungebräuchlich. Ein prominentes Beispiel ist der berühmte Begründer des modernen FBI J. Edgar Hoover, dessen Rufname Edgar ebenfalls an zweiter Stelle steht. Was hätte er wohl dazu gesagt, wenn ihn der Staat auf einmal gezwungen hätte, sich fortan John zu nennen.

Quellen

Wikipedia – Artikel zum Mittelnamen
Wikipedia – Artikel zum Rufnamen
MDR – Eine Platzfrage: Vornamen im Personalausweis und Pass

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