Zur Unkenntlichkeit verwaschenes Bild aus dem Innenraum der Passage Pommeraye in Nantes

Abmahnungen für die Veröffentlichung eigener Fotos?

10. Januar 2024 GehtSoGarNicht 0

Wer in den Urlaub fährt oder eine Wochenendtour macht, der schießt meist gern ein paar Fotos als Erinnerung. Aber auch Blogger, Instagrammer und Websitebetreiber greifen zur Kamera, um Bildinhalte für ihre Projekte zu generieren. Viele Onlineplattformen weisen inzwischen explizit darauf hin, dass Nutzer die Urheberrechte für alle von ihnen geteilten Bilder besitzen oder zumindest die ausdrückliche Zustimmung des entsprechenden Urhebers haben müssen. Wenn man aber aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen nur noch eigene Schnappschüsse veröffentlicht, ist man nicht zwangsläufig aus dem Schneider. Natürlich ist ein eigenes Foto rechtlich gesehen eigenes geistiges Eigentum. Aber auf die darauf abgebildeten Personen, Gegenstände, Kunstwerke, Marken und Gebäude trifft dies nicht automatisch zu.

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Notizbuch, reichlich gefüllt mit Streaming-Terminen bei diversen Anbietern

Ich sehe was, was du nicht siehst

10. Juli 2022 GehtSoGarNicht 0

Im Fernsehen läuft immer nur das Gleiche? Du wartest schon ewig auf die neue Staffel deiner Lieblingsserie? Du willst mit Freunden einen Videoabend machen? Heutzutage ist alles ganz einfach, denn du kannst streamen, worauf du Lust hast. Streamingdienste schießen aus dem Boden wie Pilze nach einem Herbstregen. Längst haben sie die herkömmlichen Videotheken abgelöst. Im Grunde ist das eine tolle Sache: keine verkratzten DVDs, keine Extrawege und der gewünschte Titel ist nie vergriffen. Wenn man sich jedoch näher damit beschäftigt, wird schnell klar: Ganz so perfekt funktioniert es dann doch nicht. Wie so oft steht der Kundenwunsch nämlich an letzter Stelle hinter den Interessen von Filmverleihen, Firmen und sogar dem Staat.

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Dieser Artikel kann in Deutschland leider nicht gelesen werden, da er möglicherweise Informationen enthält, für die die nötigen Rechte von den DRM-Anbietern nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.

Schöne neue, beschränkte Welt – Wenn Fortschritt zum Rückschritt wird

29. August 2020 GehtSoGarNicht 0

Während die Pandemie COVID-19 die Welt noch immer in Atem hält, wütet eine andere Krankheit schon seit Jahren im Internet. Tag für Tag infiziert sie Haushalte, Firmen und neuerdings auch Schulen und Universitäten. Sie ist besonders heimtückisch, weil sie zunächst gänzlich unerkannt bleibt und auf den ersten Blick harmlos erscheint. Irgendwann stellt der PC-, Spielkonsolen- oder Smartphone-Nutzer dann fest, dass er immer stärker ausgebremst und in seinen Möglichkeiten eingeschränkt wird. Die Rede ist nicht von Computerviren, sondern von gewünschter und staatlich sogar durch Gesetze unterstützter Schadsoftware, die unter der Abkürzung DRM zusammengefasst wird.

DRM steht für Digital Rights Management, auf Deutsch mit Digitale Rechteverwaltung übersetzt. Klingt für den unbedarften Anwender erst einmal gut, so als wäre da jemand, der sich aufopferungsvoll um seine Nutzerrechte kümmert. Vielleicht so eine Art digitaler Verbraucherschutz. Der Begriff ist allerdings ein Euphemismus. DRM hat nicht die Gewährung oder Wahrung, sondern die Beschränkung oder den gänzlichen Entzug von Nutzerrechten zum Ziel. Deshalb hat die Free Software Foundation, einer der erbittertsten Gegner von DRM-Maßnahmen, den treffenderen Begriff Digitale Restriktionsverwaltung vorgeschlagen. Zur Abkürzung würde im Deutschen übrigens auch Digitale Rechteminderung gut passen.

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