Schon doppelt GEZahlt?

Extrakosten für Streaming: Werden die Öffentlich-Rechtlichen zum Pay-TV?

23. Mai 2024 GehtSoGarNicht 0

Seit Oktober 2022 betreibt der öffentlich-rechtliche Sender ARD neben seiner Mediathek auch eine eigene Streaming-Plattform, genannt ARD Plus. Vorteil: Was vorher ein Teil von MagentaTV, Apple TV+ und Amazon Prime Video war, ist nun auch ohne Account bei diesen Diensten nutzbar. Das entsprechende Angebot des Zweiten Deutschen Fernsehens können derzeit nur Abonnenten von Amazon Prime über einen zubuchbaren Extrakanal nutzen. Sowohl bei ARD Plus als auch bei ZDF select sind vor allem Eigenproduktionen wie Tatort, Derrick, Der Tatortreiniger oder The Tourist zu sehen, aber auch eine Reihe an eingekauften internationalen Filmen und Serien.

Der Aufreger für viele Beitragszahler ist aber, dass man für die Nutzung des jeweiligen Dienstes ein zusätzliches Abonnement für 4,99 Euro im Monat abschließen muss. Wer darauf gehofft hatte, dass mit der Abnabelung von anderen Streaming-Diensten die Kosten zumindest bei ARD Plus wegfallen würden, wurde herb enttäuscht. Dabei hat der Fernsehzuschauer den Löwenanteil der eingestellten Inhalte sowieso bereits mit den gezahlten GEZ-Gebühren finanziert. Aus welchem Grund soll man jetzt plötzlich für alte Inhalte noch einmal extra löhnen?

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Zur Unkenntlichkeit verwaschenes Bild aus dem Innenraum der Passage Pommeraye in Nantes

Abmahnungen für die Veröffentlichung eigener Fotos?

10. Januar 2024 GehtSoGarNicht 0

Wer in den Urlaub fährt oder eine Wochenendtour macht, der schießt meist gern ein paar Fotos als Erinnerung. Aber auch Blogger, Instagrammer und Websitebetreiber greifen zur Kamera, um Bildinhalte für ihre Projekte zu generieren. Viele Onlineplattformen weisen inzwischen explizit darauf hin, dass Nutzer die Urheberrechte für alle von ihnen geteilten Bilder besitzen oder zumindest die ausdrückliche Zustimmung des entsprechenden Urhebers haben müssen. Wenn man aber aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen nur noch eigene Schnappschüsse veröffentlicht, ist man nicht zwangsläufig aus dem Schneider. Natürlich ist ein eigenes Foto rechtlich gesehen eigenes geistiges Eigentum. Aber auf die darauf abgebildeten Personen, Gegenstände, Kunstwerke, Marken und Gebäude trifft dies nicht automatisch zu.

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Dieser Artikel kann in Deutschland leider nicht gelesen werden, da er möglicherweise Informationen enthält, für die die nötigen Rechte von den DRM-Anbietern nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.

Schöne neue, beschränkte Welt – Wenn Fortschritt zum Rückschritt wird

29. August 2020 GehtSoGarNicht 0

Während die Pandemie COVID-19 die Welt noch immer in Atem hält, wütet eine andere Krankheit schon seit Jahren im Internet. Tag für Tag infiziert sie Haushalte, Firmen und neuerdings auch Schulen und Universitäten. Sie ist besonders heimtückisch, weil sie zunächst gänzlich unerkannt bleibt und auf den ersten Blick harmlos erscheint. Irgendwann stellt der PC-, Spielkonsolen- oder Smartphone-Nutzer dann fest, dass er immer stärker ausgebremst und in seinen Möglichkeiten eingeschränkt wird. Die Rede ist nicht von Computerviren, sondern von gewünschter und staatlich sogar durch Gesetze unterstützter Schadsoftware, die unter der Abkürzung DRM zusammengefasst wird.

DRM steht für Digital Rights Management, auf Deutsch mit Digitale Rechteverwaltung übersetzt. Klingt für den unbedarften Anwender erst einmal gut, so als wäre da jemand, der sich aufopferungsvoll um seine Nutzerrechte kümmert. Vielleicht so eine Art digitaler Verbraucherschutz. Der Begriff ist allerdings ein Euphemismus. DRM hat nicht die Gewährung oder Wahrung, sondern die Beschränkung oder den gänzlichen Entzug von Nutzerrechten zum Ziel. Deshalb hat die Free Software Foundation, einer der erbittertsten Gegner von DRM-Maßnahmen, den treffenderen Begriff Digitale Restriktionsverwaltung vorgeschlagen. Zur Abkürzung würde im Deutschen übrigens auch Digitale Rechteminderung gut passen.

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