Zur Unkenntlichkeit verwaschenes Bild aus dem Innenraum der Passage Pommeraye in Nantes

Abmahnungen für die Veröffentlichung eigener Fotos?

10. Januar 2024 GehtSoGarNicht 0

Wer in den Urlaub fährt oder eine Wochenendtour macht, der schießt meist gern ein paar Fotos als Erinnerung. Aber auch Blogger, Instagrammer und Websitebetreiber greifen zur Kamera, um Bildinhalte für ihre Projekte zu generieren. Viele Onlineplattformen weisen inzwischen explizit darauf hin, dass Nutzer die Urheberrechte für alle von ihnen geteilten Bilder besitzen oder zumindest die ausdrückliche Zustimmung des entsprechenden Urhebers haben müssen. Wenn man aber aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen nur noch eigene Schnappschüsse veröffentlicht, ist man nicht zwangsläufig aus dem Schneider. Natürlich ist ein eigenes Foto rechtlich gesehen eigenes geistiges Eigentum. Aber auf die darauf abgebildeten Personen, Gegenstände, Kunstwerke, Marken und Gebäude trifft dies nicht automatisch zu.

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