Dieser Artikel kann in Deutschland leider nicht gelesen werden, da er möglicherweise Informationen enthält, für die die nötigen Rechte von den DRM-Anbietern nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.

Schöne neue, beschränkte Welt – Wenn Fortschritt zum Rückschritt wird

29. August 2020 GehtSoGarNicht 0

Während die Pandemie COVID-19 die Welt noch immer in Atem hält, wütet eine andere Krankheit schon seit Jahren im Internet. Tag für Tag infiziert sie Haushalte, Firmen und neuerdings auch Schulen und Universitäten. Sie ist besonders heimtückisch, weil sie zunächst gänzlich unerkannt bleibt und auf den ersten Blick harmlos erscheint. Irgendwann stellt der PC-, Spielkonsolen- oder Smartphone-Nutzer dann fest, dass er immer stärker ausgebremst und in seinen Möglichkeiten eingeschränkt wird. Die Rede ist nicht von Computerviren, sondern von gewünschter und staatlich sogar durch Gesetze unterstützter Schadsoftware, die unter der Abkürzung DRM zusammengefasst wird.

DRM steht für Digital Rights Management, auf Deutsch mit Digitale Rechteverwaltung übersetzt. Klingt für den unbedarften Anwender erst einmal gut, so als wäre da jemand, der sich aufopferungsvoll um seine Nutzerrechte kümmert. Vielleicht so eine Art digitaler Verbraucherschutz. Der Begriff ist allerdings ein Euphemismus. DRM hat nicht die Gewährung oder Wahrung, sondern die Beschränkung oder den gänzlichen Entzug von Nutzerrechten zum Ziel. Deshalb hat die Free Software Foundation, einer der erbittertsten Gegner von DRM-Maßnahmen, den treffenderen Begriff Digitale Restriktionsverwaltung vorgeschlagen. Zur Abkürzung würde im Deutschen übrigens auch Digitale Rechteminderung gut passen.

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