Während die Pandemie COVID-19 die Welt noch immer in Atem hält, wütet eine andere Krankheit schon seit Jahren im Internet. Tag für Tag infiziert sie Haushalte, Firmen und neuerdings auch Schulen und Universitäten. Sie ist besonders heimtückisch, weil sie zunächst gänzlich unerkannt bleibt und auf den ersten Blick harmlos erscheint. Irgendwann stellt der PC-, Spielkonsolen- oder Smartphone-Nutzer dann fest, dass er immer stärker ausgebremst und in seinen Möglichkeiten eingeschränkt wird. Die Rede ist nicht von Computerviren, sondern von gewünschter und staatlich sogar durch Gesetze unterstützter Schadsoftware, die unter der Abkürzung DRM zusammengefasst wird.
Was ist DRM überhaupt?
DRM steht für Digital Rights Management, auf Deutsch mit Digitale Rechteverwaltung übersetzt. Klingt für den unbedarften Anwender erst einmal gut, so als wäre da jemand, der sich aufopferungsvoll um seine Nutzerrechte kümmert. Vielleicht so eine Art digitaler Verbraucherschutz. Der Begriff ist allerdings ein Euphemismus. DRM hat nicht die Gewährung oder Wahrung, sondern die Beschränkung oder den gänzlichen Entzug von Nutzerrechten zum Ziel. Deshalb hat die Free Software Foundation, einer der erbittertsten Gegner von DRM-Maßnahmen, den treffenderen Begriff Digitale Restriktionsverwaltung vorgeschlagen. Zur Abkürzung würde im Deutschen übrigens auch Digitale Rechteminderung gut passen.
Doch was steckt dahinter? Für Urheber und deren Verwerter (Verlage, Musiklabels, Softwarefirmen etc.) sind digitale Medien in mehrerlei Hinsicht problematisch. Sie erleiden so gut wie keine Abnutzungserscheinungen und lassen sich sehr leicht vervielfältigen und weiterverbreiten. Schon seit den 1980ern und 1990ern werden immer neue Möglichkeiten ausprobiert, um „Raubkopien“ zu verhindern. Dabei handelt es sich um Reproduktionen, die widerrechtlich ohne Beteiligung des Urhebers verkauft oder anderweitig in Umlauf gebracht werden. Raubkopierern wird eine Mitschuld an riesigen Geldverlusten und Firmenpleiten in den jeweiligen Branchen gegeben.
Das große Ziel: Die Entmündigung des Kunden
Der Grundansatz in der Entwicklung von Kopierschutz- und damit DRM-Systemen war völlig verständlich. Leider verfolgten die Verwertungsgesellschaften aber auch sehr unschöne Hintergedanken (neudeutsch eine „Hidden Agenda“), die weit über den Urheberschutz hinausgingen. Letzten Endes war die totale Kontrolle über jegliche Verwendung des Produktes und die völlige Entmündigung des Kunden das Ziel.
„If consumers even know there’s a DRM, what it is, and how it works, we’ve already failed. (deutsch: Wenn die Kunden mitbekommen, dass DRM existiert, was es ist und wie es funktioniert, haben wir schon verloren.)“
Peter Lee, Disney-Manager
Da man sich mit Einschränkungen und Gängeleien keine Freunde macht, wurde von Anfang an mit Geheimhaltung und Vertuschung gearbeitet. Die Anbieter verkaufen bis heute ganz bewusst Katzen in Säcken. Viele Konsumenten wissen immer noch nichts mit DRM anzufangen. Nur die wenigsten sind sich der Unterschiede zwischen Einkäufen im Laden und dem Erwerb digitaler Produkte wirklich bewusst. Sie verzichten für vermeintlich billige Schnäppchenangebote, ohne dass ihnen das wirklich klar ist, auf eine Vielzahl von Rechten. Die Erkenntnis stellt sich meist erst ein, wenn das vermeintliche Eigentum plötzlich verändert wird oder nicht mehr zur Verfügung steht.
Digital vs. analog – der feine Unterschied
Eigentlich kann es so einfach sein. Man geht in einen Laden und erwirbt ein Buch, ein Werkzeug, ein Brettspiel oder eine Schallplatte. Hierfür muss man weder verklausulierte AGBs annehmen, noch dem Verkäufer irgendwelche weiterführenden Rechte zugestehen oder gar all seine Daten offenlegen (solange man bar bezahlt und Rabattsysteme meidet). Der Kunde erwirbt echtes Eigentum und kann damit machen, was er will.
- Er kann es an jedem beliebigen Ort (sogar in anderen Ländern) und so oft er will verwenden.
- Er kann es mit Familienmitgliedern, Arbeitskollegen, Freunden, Bekannten und Nachbarn gemeinsam nutzen oder nach Belieben an diese verleihen.
- Ein Weiterverkauf ist uneingeschränkt möglich.
- Der Kunde ist nicht gezwungen, sich vor jeder Nutzung zu authentifizieren. Er kann das Produkt zu jeder Zeit, auch wenn der Händler gerade nicht erreichbar ist, verwenden.
- Ein Neukauf ist nur bei Defekt oder Verlust nötig. Wenn der Händler das Produkt aus dem Angebot nimmt oder sein Geschäft aufgibt, muss es weder zurückgegeben noch vernichtet werden.
- Wenn Abspielgeräte benötigt werden (z. B. Plattenspieler), dann kann sich der Kunde ein beliebiges aussuchen, das seinen Anforderungen am besten entspricht. Er wird nicht gezwungen, ein funktional beschränktes Spezialgerät des Händlers zu verwenden.
- Außerdem ist keine bestehende Internetverbindung für die Nutzung vonnöten.
Probiert das mal mit den jeweiligen digitalen Entsprechungen E-Books, Softwaretools, Computer- und Videospielen oder Audiodateien. Ihr werdet sehr schnell feststellen, dass euch hier virtuelle Handschellen angelegt werden.
Kundenverprellung statt Kundengewinn
Die Entwicklung von DRM beruht auf vielen Fehleinschätzungen. So ging man davon aus, viele neue zahlende Kunden zu gewinnen, wenn das Erstellen von illegalen Kopien entsprechend erschwert wird. Dies war eine Milchmädchenrechnung, denn wer auf Raubkopien zurückgriff, war oft sowieso nicht bereit, für das Produkt zu bezahlen. Und wenn sich früher Leute zusammengetan haben, um mehrere DVDs, CDs oder Bücher zu kaufen und diese dann untereinander auszutauschen, hatten diese nicht auf einmal so viel mehr Geld zur Verfügung, dass sich jeder alle Produkte gleichermaßen kaufen konnte. Die erhofften höheren Verkaufszahlen blieben also erwartungsgemäß aus. Stattdessen begann ein nicht zu gewinnendes Wettrüsten zwischen Hackern und Anbietern. Anstelle größerer Gewinne mussten nun auch noch Unmengen an Geld für die Entwicklung von immer neuen Kopierschutzmaßnahmen ausgegeben werden. Meist gab es sehr schnell auch für diese dann Umgehungslösungen.
Die Kosten für das Wettrüsten trugen zum großen Teil die zahlenden Kunden, was viele natürlich verprellte. Andere griffen ebenfalls auf Hacks zurück, weil sie sich nicht wegen einer kleinen Gruppe von Raubkopierern derart in ihren Rechten beschränken lassen wollten (Kollektivbestrafung). Es gibt leider keine entsprechenden Statistiken, aber es ist stark anzunehmen, dass die Anzahl an verlorenen Kunden weit größer ist als die an geläuterten Raubkopierern. Unstrittig ist, dass die Produkte durch verbesserten Kopierschutz keinesfalls günstiger werden. Man vergleiche nur die Preise von neuen Computerspielen und Softwareprogrammen aus den 80ern/90ern mit den heutigen.
(Ein schönes Beispiel für Kundenverprellung mit DRM haben wir ausführlich im Artikel Sky-Fall(e): Mit der Lizenz zum Gängeln betrachtet.)
Der Weg in die Diktatur der Verwertungsgesellschaften
Die Content-Anbieter waren natürlich nicht bereit, ein Scheitern des Systems einzugestehen und den Kunden die digitalen Produkte wieder so anzubieten, wie sie sie haben wollten. Stattdessen setzte man alle Hebel in Bewegung, um bestehende Gesetze so zu modifizieren, dass jede Zuwiderhandlung gegen die eigenen Interessen eine Straftat darstellte. Das ist keine Kundenorientierung. Produkte sollten für den Kunden entwickelt und seinen Bedürfnissen angepasst werden. Hier lief die Entwicklung ganz eindeutig in die entgegengesetzte Richtung.
In Deutschland gibt es z. B. auch heute noch das zugesicherte Recht auf Privatkopien. Zum Ausgleich wird – von vielen völlig unbemerkt – eine Urheberrechtsabgabe auf alle möglichen Speichermedien und Geräte wie Drucker, Brenner, Recorder, Festplatten oder gar komplette Computersysteme erhoben, mit denen es möglich ist, Kopien anzufertigen. Mit genügend Lobbydruck (und geflossenem Geld?) ließen sich solche Hemmnisse aber leicht überwinden.
Entstanden ist Anfang der 2000er ein neues Urheberrechtsgesetz (UrhG), in dem nicht etwa härtere Strafen für wirkliche Verstöße im Vordergrund standen, sondern die Einschränkung der Käuferrechte zugunsten der Urheber oder besser gesagt der Verwertungsindustrie. Die darin enthaltenen umstrittenen §§ 95a und 108b dienen einzig und allein der Kriminalisierung der Konsumenten. Sie besagen, kurz gefasst, dass ein Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen auch ohne kommerzielle Interessen zur reinen Wahrnehmung der Käuferrechte strafbar ist. Die Illegalität einer Handlung ergibt sich daher nicht mehr aus der Nutzung im Einzelfall, sondern nur noch aus der Form, in der das Original vorgelegen hat. Wenn man z. B. eine Seite aus einem gedruckten Buch kopiert, um sie mit eigenen Notizen zu versehen, ist das laut Gesetz völlig legal. Bei einer Kopie aus einem DRM-geschützten E-Book zum gleichen Zweck droht dagegen bis zu 1 Jahr Gefängnis.
Besonders prekär ist die Tatsache, dass der Nutzer sogar belangt werden kann, wenn er gar nichts von einer Umgehung der DRM-Maßnahmen wusste, weil sie von seiner aktuellen Hard- oder Software automatisch im Hintergrund erfolgte.
Absichtlich fehlerhafte und rückschrittliche Produkte
Mit der gesetzlichen Legitimation war die sprichwörtliche Tür geöffnet, denn nun konnten die Vermarktungsfirmen aus dem Vollen schöpfen. Es entstanden die abstrusesten und zweifelhaftesten Schutzmechanismen, die bei jedem anderen Produkt als Konstruktionsfehler zu Regressansprüchen führen würden. Ein paar seien hier stellvertretend genannt:
- Wer eine kopiergeschützte Audio-CD erwirbt, kauft einen absichtlich mit Fehlern versehenen Datenträger, der nur auf speziellen Geräten ausgelesen und bei Kratzern leichter unbrauchbar werden kann.
- Softwarekopierschutzverfahren nutzen häufig Schwächen von Betriebssystemen aus oder arbeiten mit Hacks, die weit vom Standard abweichen. Einige installieren ohne Wissen des Nutzers Treiber mit, die als Schadsoftware einklassifiziert und mit neueren Sicherheitsupdates blockiert werden. Manche greifen sogar so tief in das Betriebssystem ein, dass sie damit echten Hackern Tür und Tor öffnen.
- Funktionsmäßig eingeschränkte, überteuerte, rückschrittliche und teilweise sogar untaugliche Spezialgeräte, -ersatzteile oder -programme bekommen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Sie können dem Kunden aufgezwungen werden, da die Nutzung von Alternativen wegen des DRM-Schutzes untersagt ist.
Unbegrenzte Möglichkeiten für den Verkäufer
Doch damit nicht genug. Mit der Annahme seitenlanger AGBs und Nutzungsbedingungen gibt man eine Vielzahl von Rechten schon von vornherein an den Verkäufer ab. Da DRM-geschütztes Material meist trotz Kauf nicht ins Eigentum des Kunden übergeht, kann der Verkäufer die Nutzungszeit einschränken, den Wiederverkauf verbieten und im Falle eines Lizenzverlustes die erworbene Ware einfach wieder entziehen.
Durch Softwaresperren wird der Kunde gegängelt, bestimmte oder speziell konfigurierte Browser oder gar eigene Apps für den Zugang zu verwenden. Durch DRM in Betriebssystemen und Firmware verlieren die Kunden die Kontrolle über ihre Geräte und können ständig ausspioniert werden. Der findige Unternehmer kann sie auch zur Nutzung hauseigener Software oder Ersatzteile zwingen. Die Konkurrenz wird dann „aus Sicherheitsgründen“ und mit anderen fadenscheinigen Argumenten ausgeschlossen oder muss sich teuer beim Anbieter zertifizieren lassen. Dies ist einer der Hauptgründe, warum auf Mediasticks, Smartphones und ähnlichen Geräten trotz des gleichen Betriebssystems nicht alle Apps problemlos installiert und betrieben werden können.
Was all dies noch mit dem ursprünglich angedachten Kopierschutz zu tun hat, bleibt schleierhaft. Viel eher hat man den Eindruck, dass die Macht in die falschen Hände gelegt und gründlich missbraucht wurde. In ihrem Kampf gegen Raubkopierer haben sich die Vermarkter zu noch schlimmeren Hackern entwickelt. „Die Konsumenten schauten von den DRM-Anbietern zu den Hackern und von den Hackern zu den DRM-Anbietern und sie wussten nicht, wer wer war.“ (frei nach George Orwell „Farm der Tiere“).
Ein Schritt nach vorn und dafür zwei Schritte zurück
DRM ist der Versuch, ein sterbendes Geschäftsmodell in das digitale Zeitalter zu retten und den Wettbewerb zu behindern. Das alte System, in der die Unternehmen die Kontrolle über die Inhalte hatten, soll in die moderne Technologie überführt und deren Vorteile zunichte gemacht werden.
DRM.info
Blicken wir kurz nostalgisch zurück auf die Zeit Ende der 1990er/Anfang der 2000er, dann wird schnell klar, dass der viel gepriesene Fortschritt gerade bei digitalen Angeboten eher ein Rückschritt ist. Am deutlichsten zeigt sich das an der Entwicklung des Internets. Noch vor wenigen Jahren konnte man sich Inhalte auf der ganzen Welt nach Belieben und ohne Einschränkung anschauen und herunterladen. Die Herkunft, der Beruf und die pekuniären Mittel des Nutzers spielten dabei keinerlei Rolle. Für kurze Zeit herrschte im Internet tatsächlich Freiheit, ein kleines Utopia, in dem niemand für Wissen und Informationen bezahlen musste. Aber dieser Überfluss war den Rechteverwertern von Anfang an ein Dorn im Auge. Da sie ihre Pfründe nicht verlieren wollten, wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um künstlich einen Mangel zu erzeugen. Dabei nahm man ganz bewusst in Kauf, dass Internetnutzer diskriminiert und von bestimmten Angeboten ausgeschlossen wurden.
Heute sorgen Ländersperren (Geoblocking) dafür, dass man auf bestimmte Dienste überhaupt keinen Zugriff hat oder alternativ auf eingeschränkte landesspezifische Webseiten umgeleitet wird. Der Zugriff auf Informationen, die allen zustehen sollten, wird von Anmeldungen (mit Hinterlassung der Nutzerdaten) abhängig gemacht. An anderen Stellen muss man Zeit mit der Betrachtung von völlig überflüssiger Werbung verschwenden oder gar Geld bezahlen. Abstruserweise zeigen die größten Blockierer und Gängeler aber immer noch mit dem Finger auf Länder wie China.
Die gehassten, aber wohl nicht mehr zu verhindernden Uploadfilter sind das aktuell letzte Glied einer Kette von DRM-Maßnahmen, die das Internet von einer freien Informationsquelle für alle und unter Mitarbeit von allen zu einem großen Marktplatz der Rechteverwerter machen.
Wem nützen DRM-Maßnahmen?
Spontan würde man vermuten, dass die DRM-Maßnahmen den Urhebern zugutekommen. Dem ist jedoch häufig nicht so, denn der Betrieb eines DRM-Systems ist mit hohen Kosten verbunden, die ein kleiner Autor, Musiker, Programmierer oder Künstler nicht selbst aufbringen kann. Wenn er den Kopierschutz nutzen will, ist er also gezwungen, Lizenzen für die Soft- und Hardware Dritter zu erwerben. Je sicherer und marktstärker diese Systeme sind, desto teurer sind natürlich auch die Lizenzen.
Oftmals betätigen sich die DRM-Betreiber auch gleichzeitig selbst als Verwertungsunternehmen. Diese Stellung ermöglicht es ihnen, wenig bekannte Urheber durch vergünstigte Modelle so zu manipulieren, dass sie ihre Verwertungsrechte komplett abgeben. Meist müssen sie sich mit Pauschalvergütungen begnügen, während die Anbieter die großen Gewinne einfahren.
Verlage, Musiklabels und andere Vertriebsfirmen, die DRM-Systeme nutzen, zahlen diese natürlich ebenfalls nicht aus der eigenen Tasche. Vielmehr teilen sie die entstehenden Kosten auf die unter Vertrag stehenden Künstler und die Kunden auf. Das alles führt dazu, dass der eigentliche Urheber weniger Geld für sein Werk erhält, als dies ohne den Einsatz von DRM der Fall gewesen wäre.
DRM ist also mit Gängeleien in beide Richtungen, sowohl des Urhebers als auch des Kunden, verbunden. Gewinner bleiben letztendlich nur die Betreiber der Systeme. Unter dem Vorwand des Schutzes der Künstler hat man neue, mächtige Institutionen geschaffen, die den Markt beherrschen und den Profit für unzählige Werke abschöpfen können, an denen sie keinerlei Anteil hatten.
Nachteile und Gefahren von DRM
„Sicherheit“ bei DRM bedeutet vor allem: Mit Sicherheit funktioniert damit vieles nicht.
Justus Holzberger & Dennis-Kenji Kipker (aus dem Artikel „Digital Rights Management – Wer beherrscht dein Gerät?“ auf Digitalcourage.de)
Nicht alle der unten genannten Nachteile treffen auf alle digitalen Produkte mit DRM-Schutz zu. Es lohnt sich aber immer, vor dem Kauf oder dem Eingehen eines Abos genau zu prüfen, mit welchen negativen Folgen man als Kunde rechnen muss und ob man diese für den gebotenen Nutzen wirklich in Kauf nehmen will.
- Der Käufer erwirbt kein persönliches Eigentum, sondern lediglich eine Lizenz, die niemals für einen unbegrenzten Zeitraum gilt und jederzeit entzogen werden kann.
- Das erworbene Medium kann vom Anbieter jederzeit abgeändert, überarbeitet und zensiert werden. Man hat kein Anrecht auf einen festen Inhalt wie zum Zeitpunkt des Erwerbs.
- Viele Produkte sind nicht offline nutzbar. Meist muss man während der kompletten Nutzung online bleiben. Bei einem Internet- oder Serverausfall sind sie nicht zugängig.
- Selbst über den Lizenzzeitraum und bei bestehender Internetverbindung kann keine dauerhafte Verfügbarkeit in der gleichen Qualität garantiert werden. Lizenzprobleme beim Anbieter, Updates, Wechsel auf neue Standards und eine Vielzahl weiterer Gründe kann dazu führen, dass man als Kunde das Produkt gerade dann nicht nutzen kann, wenn man Zeit und Lust darauf hat.
- Der gekaufte Inhalt ist nicht überall problemlos abrufbar. Ländersperren beschränken die Benutzung auf bestimmte geografische Regionen, sodass Produkte z. B. nicht im Urlaub verwendet werden können.
- Lizenzen werden an Nutzerkonten oder bestimmte Geräte gebunden, was zu Datenverlust bei Gerätedefekt/-verlust oder durch Hacken des Kontos führen kann. Außerdem muss für jedes weitere Gerät oder Familienmitglied eine zusätzliche Lizenz erworben werden.
- Einige Anbieter wollen die Kunden vollständig überwachen und zwingen sie deshalb zur Nutzung von Spezialprogrammen oder -geräten, die freien Geräten unterlegen sind und über die der Nutzer keine vollständige Kontrolle mehr hat.
- Auch Angebote ohne Spezialgeräte sind meist mit Datensammlung zu Werbezwecken verbunden, die man selbst als zahlender Kunde nicht unterbinden kann.
- Die Reparatur von DRM-geschützten Geräten wird erschwert, weil z. B. nur spezielle (teure) Ersatzteile verwendet werden dürfen, die nicht ewig verfügbar sind. Dadurch landen viele Geräte völlig unsinnigerweise auf dem Müll.
- Für die Betreibung von Authentifizierungsservern und durch den ständigen Zugriff darauf durch unzählige Nutzer wird eine Unmenge an Energie verschwendet. Dazu kommen der bekanntermaßen hohe CO2-Ausstoß der riesigen Serverfarmen und erhöhter Strom- und Datenvolumenverbrauch beim Anwender.
- Die Vertragskündigung oder der Wechsel zu einem anderen Anbieter wird erschwert, da Lizenzen sich gerade bei abweichenden Angeboten nicht problemlos übertragen lassen.
- DRM wird zu wenig auf Missbrauch kontrolliert. Es besteht für Anbieter z. B. die Möglichkeit, gemeinfreie Werke in der Nutzung zu beschränken, was rechtlich völlig unzulässig ist, aber vom Kunden nur selten bemerkt wird.
- Durch im Betriebssystem verankerte DRM-Mechanismen bei Smartphones oder PCs verliert der Käufer die Kontrolle über sein Gerät. Vielmals lassen sich diese Mechanismen nicht deaktivieren oder ein Umgehen derselben wäre strafbar.
Wenn man sich diese Nachteile anschaut und dann liest, dass den Anbietern die Nutzererfahrung wichtig ist, könnte man laut loslachen, wenn es nicht eigentlich zum Weinen wäre. Nichts ist tödlicher für das perfekte Erlebnis als ständig an Grenzen zu stoßen und mit Aussagen wie „Das dürfen Sie nicht.“ oder „Laut unseren AGBs ist es Ihnen nicht erlaubt …“ abgespeist zu werden. Beschwerden, die Rechte betreffend, werden in der Regel aber nicht ernst genommen, abgewimmelt oder sogar ganz ignoriert. Manch ein Anbieter versucht sogar, unzufriedene Kunden mit Vergünstigungen zu kaufen, anstatt eine Lösung für ihre Probleme zu suchen.
Was kann man tun?
Leider sind DRM-Maßnahmen mit einem Gesetz untermauert und Petitionen für die Abschaffung oder Abwandlung von § 95a UrhG dahingehend, dass die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen für rein private Zwecke wieder legalisiert wird, scheiterten bisher aufgrund der übergeordneten europäischen Gesetzgebung. Machtlos ist man als Verbraucher jedoch keinesfalls.
Die Free Software Foundation hat schon vor vielen Jahren die Kampagne „Defective by Design“ als Protestbewegung gegen DRM und die damit verbundenen Rechtsverluste ins Leben gerufen. Diese führt jährlich einen Aktionstag (International Day Against DRM – IDAD) durch, bei dem Protestaktionen stattfinden und auf Gefahren von DRM hingewiesen wird. Es gibt auf der unten verlinkten (englischen) Seite gute Tipps, wie man z. B. mit speziell bedruckten Schutzumschlägen für Bücher seine Mitmenschen auf den Missstand aufmerksam machen kann. Natürlich ist die Foundation aber auch für jede Art von Unterstützung dankbar, sei sie nun monetär, durch Organisation eigener Aktionen oder einfach durch Erwähnung in den Sozialen Medien oder Mitarbeit an den vielen DRM-freien Internetprojekten wie Wikipedia.
Entscheidung mit den Füßen
Die wahre Macht liegt in der Entscheidung zum Verzicht auf Produkte, wenn man mit den Einschränkungen nicht einverstanden ist. In vielen Bereichen hat dies schon zu positiven Veränderungen geführt, z. B. bei Musikdiensten und deutschen Verlagen. Diese haben sich inzwischen entweder ganz von DRM verabschiedet oder sind auf weniger störende Kopierschutzmechanismen zurückgewechselt. Viele Anbieter mussten nämlich feststellen, dass DRM-freie Angebote wesentlich häufiger gekauft werden.
Wichtig ist, sich AGBs immer genau durchzulesen und abzuwägen, welche Rechte man einem Verkäufer zugestehen will und welche nicht. Im Zweifelsfall sollte man verzichten und dem Verkäufer klar darlegen, warum man das Angebot nicht annehmen kann. Noch viel wichtiger ist, sich die entsprechenden Rechte nicht durch irgendwelche Vergünstigungen abkaufen zu lassen, denn damit würde man für die Statistik als zufriedener Kunde gelten.
Es lohnt sich auch, nach alternativen Anbietern zu suchen, die schon von Haus aus auf DRM verzichten. Ich bin z. B. schon seit meiner Kindheit ein leidenschaftlicher Computerspieler. Aber spätestens seit man gezwungen wird, auch im Einzelspielermodus ständig online zu sein oder sich gar bei bestimmten Anbietern zu registrieren, die dann nicht einmal die komplette Software zur Verfügung stellen und dem Nutzer die Oberhoheit über seine Spielstände rauben, habe ich dieses Hobby und die damit verbundenen Geldausgaben weitestgehend zurückgefahren. Zum Glück gibt es hier inzwischen Anbieter wie Gog.com, bei denen man Spielesoftware genau so erhält, wie man das als Verbraucher erwartet: vollständig und offline.
Weiterführende Artikel
Sky-Fall(e): Mit der Lizenz zum Gängeln
Ich sehe was, was du nicht siehst
Quellen
Wikipedia – Artikel zum Thema Digitale Rechteverwaltung
Wikipedia – Artikel zum Thema Kollektivhaftung
Digitalwelt.org – Artikel zu den gefakten Schadenszahlen durch Raubkopien
Wikipedia – Artikel zum Thema Kopierschutz
DRM aus der Sicht der Urheber – von Matthias Ebneter (2005)
Free Software Foundation Europe / DRM.info – Was Sie über DRM wissen sollten
Digitalcourage – Digital Rights Management – Wer beherrscht dein Gerät?
Dr. Windows – Meinung: Wir brauchen viel mehr DRM-Katastrophen
Junge Liberale Karlsruhe – Informationen zu DRM anlässlich des Internationalen Tags gegen DRM 2016
Defective by Design – Informationen zum International Day Against DRM 2019 (englisch)
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